Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Ersatzerklärungen und Dateneinholung von Amts wegen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Die organisatorischen Maßnahmen, die zur effizienten, effektiven und zügigen Datenerhebung von Amts wegen und zur Durchführung der Kontrollen getroffen werden, sowie die Verfahren zu deren Durchführung

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und Art. 35 Abs. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Die Veröffentlichungspflicht betreffend diesen Unterbereich wird gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 nicht angewandt.