Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Maßnahmen der politischen Organe

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verzeichnis der Maßnahmen oder Einzelmaßnahmen, insbesondere der abschließenden Maßnahmen der Verfahren betreffend Vereinbarungen, die von der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder mit anderen öffentlichen Verwaltungen abgeschlossen werden.

Neben diesen Maßnahmen können auch alle anderen von den politischen Organen genehmigten Maßnahmen veröffentlicht werden.

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. g) des RG Nr. 10/2014 i.d.g.F., Art. 23 Abs. 1 des GvD Nr. 33/2013 i.d.g.F.