Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Abschlussrechnung

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Allgemeine Rechnungslegung

Bezugsbestimmungen
Art.1 Abs. 1 Buchst. b) des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10.
Anwendbarkeit

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10 gilt die Veröffentlichungspflicht gemäß Art 29 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33 nicht.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b) des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10.

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