Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Raumplanung und Raumordnung

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Raumordnungs- und Bauleitpläne mit ihren Änderungen
  • Laut Zeitplan der einzelnen Gesetzesbestimmungen vorgesehene spezifische Veröffentlichungen (Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Bauleitplans, Bekanntmachung der Genehmigung des Bauleitplans, vollständige Unterlagen zum genehmigten Bauleitplan, Verzeichnis der Artikel der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan, zu denen Bemerkungen eingegangen sind, und Planimetrie mit Angabe der Flächen, zu denen Bemerkungen eingegangen sind, Nachricht über die erfolgte Anpassung von Amts wegen der graphischen Darstellungen und der Pläne zur städtebaulichen Sanierung und der Durchführungspläne für spezifische öffentliche Vorhaben
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und des Art. 39 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Gemäß Art. 8 des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol fällt dieser Bereich in die Zuständigkeit der Autonomen Provinzen Trient und Bozen.