Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Rechnungslegungen der Regionalrats- und Landtagsfraktionen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Rechnungslegungen der Regionalrats- und Landtagsfraktionen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 28 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anwendbarkeit

Die in diesem Bereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht gilt nicht für die Region.

Anmerkung

Die Veröffentlichung von Daten zu den Rechnungslegungen der Regionalrats- und Landtagsfraktionen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Regionalrats/Landtags. Die Regionalverwaltung stellt einen Link für den Zugriff auf diese Daten zur Verfügung.