Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Aufsicht über Unternehmen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Verzeichnis der Kontrollen, denen die Unternehmen je nach Größe und Tätigkeitsbereich unterliegen, mit Angabe jeweils der Kriterien und der Durchführungsmodalitäten
  • Liste der Pflichten und Auflagen, die Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind und welche die Unternehmen zur Erfüllung der einschlägigen Rechtsvorschriften berücksichtigen müssen
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 25 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013, aufgehoben durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 97/2016
Anmerkung

Die Veröffentlichungspflicht betreffend diesen Unterbereich wurde durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 97/2016 aufgehoben; vorher wurde diese Bestimmung und die entsprechende Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. h) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 auf die Rechtsordnung der Region nicht angewandt.