Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Strafmaßnahmen gegen die für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung der Daten laut Art. 14 betreffend die gesamte Vermögenslage des Auftragsinhabers / der Auftragsinhaberin zum Zeitpunkt der Übernahme des Auftrags, die Inhaberschaft von Unternehmen, die Aktienbeteiligungen sowie alle mit dem Amtsantritt zustehenden Vergütungen verantwortliche Person.

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 47 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 del 2013
Anmerkung

Gemäß Art. 47 Abs. 1 des mit Regionalgesetz Nr. 10/2014 übernommenen gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 wird derzeit keine Veröffentlichung vorgenommen, da keine Maßnahmen  betreffend die Verhängung von Verwaltungsstrafen wegen unterlassener oder unvollständiger Mitteilung von Daten erlassen wurden.