Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Organisationspositionen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Lebensläufe der Inhaber von Organisationspositionen, die entsprechend dem aktuellen europäischen Muster erstellt wurden

Bezugsbestimmungen
Gemäß RG Nr. 10/2014 i.d.g.F., Art.14 Abs.1-quinquies des GvD Nr. 33/2013 i.d.g.F.
Anmerkung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. c) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 versteht man unter Organisationspositionen die Aufträge zur Amtsleitung.

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