Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Ehemalige Führungskräfte

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Für jeden Inhaber einer Führungsposition oder einer organisatorischen Position mit Führungsfunktion, der aus dem Dienst ausgeschieden ist, sind die bereits für die entsprechenden Kategorien bereitgestellten Informationen zu veröffentlichen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und des Art. 20 Abs. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013 und der ANAC-Beschlüsse Nr. 241/2017 und Nr. 586/2019
Anmerkung

Die Veröffentlichung der Informationen in diesem Bereich erfolgt gemäß Art. 7-bis Abs. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013, übernommen durch das Regionalgesetz Nr. 10/2014

CSV JSON