Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Bürokratieabbau

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Fälle, in denen die Erteilung von Genehmigungen durch eine Mitteilung der betroffenen Person ersetzt wird
  • Verzeichnis der kontrollpflichtigen Unternehmenstätigkeiten (d.h. für die die zuständigen öffentlichen Verwaltungen eine Genehmigung, eine Bestätigung des Tätigkeitsbeginns oder eine bloße Mitteilung für erforderlich halten)
Bezugsbestimmungen
Art. 37 des GD Nr. 69/2013 aufgehoben durch GvD Nr. 10/2016
Anmerkung

Die in diesem Abschnitt genannte Veröffentlichungspflicht wurde durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 10/2016 aufgehoben; zuvor wurde diese Bestimmung und die damit verbundene Veröffentlichungspflicht aufgrund des Art. 37 Abs. 3-bis des GD Nr. 69/2013 nicht auf die Rechtsordnung der Region angewandt.