Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Performanceplan

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Haushaltsvollzugsplan oder ähnliche Planungsdokumente

Bezugsbestimmungen
Art. 1 Abs. 1 Buchst. b) des RG Nr. 10/2014 i.d.g.F.

Anmerkung

Im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b) des RG Nr. 10/2014 i.d.g.F. ist die Veröffentlichung des Performance-Plans nicht obligatorisch. Allerdings werden die Leitlinien und andere Unterlagen im Sinne des RG Nr. 10/2014 i.d.g.F. und des Art. 7-bis Abs. 3 des GvD Nr. 33/2013 i.d.g.F. veröffentlicht.

Die Ziele für die Führungskräfte für das laufende Jahr sind im Integrierten Tätigkeits- und Organisationplan angeführt,  auf den über den unten angegebenen Link verwiesen wird