Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Bericht zur Performance

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Bericht zur Performance (Art. 10 des GvD Nr. 150/2009)

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. b) und Regionalgesetz Nr.10/2014
Anmerkung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 gilt die in diesem Unterbereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht nicht.