Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verzeichnis der öffentlichen Körperschaften mit jeglicher Bezeichnung, die von der Verwaltung eingerichtet, beaufsichtigt und finanziert werden oder für die die Verwaltung die Befugnis hat, die Verwalter der Körperschaft zu ernennen, mit Angabe der zugewiesenen Befugnisse und der für die Verwaltung ausgeführten Tätigkeiten oder der übertragenen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten

In Bezug auf jede einzelne Körperschaft:

  • Benennung
  • Eventueller Beteiligungsanteil der Verwaltung
  • Dauer der Verpflichtung
  • die im Jahr aus jedwedem Grund zu Lasten des Haushalts der Verwaltung gehenden Gesamtausgaben
  • Anzahl der Vertreter der Verwaltung in den Regierungsorganen und jeweils zustehende Gesamtvergütung
  • Haushaltsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre
  • Aufträge als Verwalter/in der Körperschaft und jeweilige Gesamtvergütung
  • Erklärung über das Nichtbestehen der Gründe für die Nichterteilbarkeit des Auftrags als Verwalter der Körperschaft (Link zur Website der Körperschaft)
  • Erklärung, dass kein Grund für die Unvereinbarkeit des Auftrags als Verwalter der Körperschaft vorliegt (Link zur Website der Körperschaft)
  • Verlinkung zu den institutionellen Webseiten der beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften, in denen die Daten zu den Mitgliedern der politischen Organe und den Personen mit Führungs-, Mitarbeits- oder Beratungsaufträgen angegeben sind
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 22 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und des Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Anmerkung

Die Region hat keine öffentliche Körperschaften errichtet. Sie finanziert keine und nimmt keine Aufsichtsfunktionen über öffentliche Körperschaften wahr.