Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungskomitees oder andere Gremien mit ähnlichen Aufgaben

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  1. Bescheinigung des unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) oder gleichwertiger Einrichtung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten 
  2. Dokument des Unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) zur Validierung des Performance-Berichtes - Art. 14 Abs. 4 Buchst. c) des GvD Nr. 150/2009
  3. Bericht des Unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) über die allgemeine Funktionsweise des Systems zur Bewertung, Transparenz und Integrität der internen Kontrollen (Art. 14 Abs. 4 Buchst. a) des GvD Nr. 150/2009)
  4. Sonstige Akte der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungskomitees oder anderer Gremien mit ähnlichen Aufgaben, wobei die eventuell vorhandenen personenbezogenen Daten in anonymer Form anzugeben sind
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anwendbarkeit

Die Veröffentlichungspflicht laut Z. 2 und 3 wird auf die Rechtsordnung der Region nicht angewandt.