Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Onlinedienste

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Ergebnisse der Erhebungen über die Benutzerzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der Onlinedienste ‒ auch in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und Aktualität ‒, Statistiken über die Inanspruchnahme der Onlinedienste

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und Art. 7 Abs. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 82/2005
Anmerkung

Die in diesem Unterbereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht wird gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 nicht angewandt.