Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Verordnungen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verordnungen, die die Ausübung des Rechts auf elektronischen Datenzugang und die Weiterverwendung der Daten ‒ mit Ausnahme der Daten der Steuerdatenbank ‒ regeln

Bezugsbestimmungen
Art. 53 Abs. 1-bis des GvD Nr. 82/2005