Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Kosten für das Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Gesamtkosten für das Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis, gegliedert nach Berufsbereichen, besonders in Bezug auf das Personal der direkt mit den politischen Organen zusammenarbeitenden Ämter

Bezugsbestimmungen
Art. 17 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013