Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Erhebung der Verfahrensdauer

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Ergebnisse der regelmäßigen Erhebung über die Einhaltung der Verfahrensfristen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr 10/2014 und Art. 1 Abs. 28 des Gesetzes Nr. 190/2012
Anmerkung

Die Veröffentlichungspflicht betreffend diesen Unterbereich wurde durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 97/2016 aufgehoben; vorher wurde diese Bestimmung und die entsprechende Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. h) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 auf die Rechtsordnung der Region nicht angewandt.