Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Informationspflichten für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Terminkalender mit Angabe des Wirksamkeitsdatums der von den Verwaltungen neu eingeführten Verwaltungsobliegen­heiten für Bürger/Bürgerinnen und Unternehmen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 12 Abs. 1-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013

Anmerkung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 wird die Veröffentlichungspflicht betreffend die in diesem Unterbereich vorgesehenen Informationspflichten für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen nicht angewandt.