Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Gesamtbetrag der nicht getilgten Verbindlichkeiten und Anzahl der Gläubigerfirmen

Bezugsbestimmungen
Art. 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33