Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

IBAN und elektronische Zahlungen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

In den Zahlungsaufforderungen: IBAN des Kontos, auf das die Zahlungspflichtigen durch Bank- oder Postüberweisung einzahlen können oder dem die Überweisung im Schatzamt angerechnet wird, oder Kenndaten des Postkontokorrents, auf das die Zahlungspflichtigen durch Posterlagschein einzahlen können, samt Eckdaten der Zahlung, die bei der Überweisung angegeben werden müssen

Gemäß ANAC-Beschluss Nr. 77/2022 müssen die ausschließlich zur Verwendung des pagoPA-Systems verpflichteten Verwaltungen auf ihren institutionellen Websites den Zeitpunkt veröffentlichen, zu dem sie der pagoPA-Plattform beigetreten sind.

Bezugsbestimmungen
Art. 36 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33
Art. 5 Abs.1 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 7. März 2005, Nr. 82
ANAC-Beschluss vom 16. Februar 2022, Nr. 77
Anwendbarkeit

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10 wird die Veröffentlichungspflicht betreffend den Unterbereich "IBAN und elektronische Zahlungen" nicht angewandt.

Anmerkung

Bild: Logo PagoPA

„Am dem 23. Dezember 2020 der pagoPA-Plattform beigetreten“

Online-Zahlungen mittels Zahlungsportal ePayS der Südtiroler Einzugsdienste AG, Bereich "Autonome Region Trentino-Südtirol".

Der Schatzamtsdienst wird von INTESA SANPAOLO S.p.A., Via Mantova 19, Trient abgewickelt.

Bargeldzahlungen auf das Schatzamtskonto der Autonomen Region Trentino-Südtirol können ausschließlich am Schalter des Schatzamts am oben angeführten Sitz durchgeführt werden, wobei Nachstehendes anzugeben ist:

Kode der Filiale in Via Mantova 19, Trient: 19754

Kode der Körperschaft: 01572

GRUND DER ÜBERWEISUNG: Laut den Mitteilungen an die Zahlungspflichtigen