Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Ämtergliederung

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Angabe der Zuständigkeiten jedes Amtes mit den Namen der Leiter der einzelnen Ämter
  • Vereinfachte Darstellung der Organisation der Verwaltung mit Hilfe des Organigramms oder ähnlicher grafischer Darstellungen zum Zwecke der vollständigen Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) und c) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Art. 4 des RG Nr. 2/2012

Organigramm der Regionalverwaltung

Organisationsstrukturen der obersten Ebene. Nähere Einzelheiten sind über den Link "WEITERLESEN" einsehbar. Hier sind auch die jeweils dazugehörigen Organisationsstrukturen der zweiten Ebene verlinkt.

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

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Sie erstellt die von den Buchhaltungsbestimmungen vorgesehenen programmatischen Maßnahmen und die Dokumentation im Bereich der Finanzen; sie pflegt die Beziehungen zum Rechnungshof und zu staatlichen Einrichtungen in Zusammenhang mit ihrem Zuständigkeitsbereich.

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Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Sie befasst sich mit der Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichungen regionalen Belangs.

Sie koordiniert und überwacht die Tätigkeit der untergeordneten Ämter und gewährleistet die Erreichung der von der Regionalregierung vorgegebenen Ziele.

Sie befasst sich mit der Behandlung der Angelegenheiten, die nicht direkt in den Aufgabenbereich der untergeordneten Ämter fallen.

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Sie plant die zu ergreifenden Maßnahmen und die Beschaffung von für die Tätigkeit der Körperschaft notwendigen Gütern und Dienstleistungen. Sie übt die Aufgaben als Verantwortlicher für den digitalen Wandel aus.

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