Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Inhaber von politischen Ämtern laut Art.14 Abs. 1 des GvD Nr. 33/2013

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Politische Organe, Verwaltungs- und Direktionsaufträge mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeiten
  • Ernennungsmaßnahme mit Angabe der Dauer des Auftrags oder Wahlmandats
  • Lebenslauf
  • Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Amtsübernahme
  • Beträge für Dienstreisen, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt wurden
  • Daten bezüglich der Übernahme anderer Ämter, in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, und der damit verbundenen Vergütung, die aus jedwedem Grund entrichtet wird
  • Alle anderen Aufträge, deren Kosten aus öffentlichen Mitteln getragen werden, und Angabe der zustehenden Vergütungen
  • Einkommens- und Vermögenserklärung 
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. a), Art. 14 Abs. 1 und Art. 47 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Unterbereich aufgrund der am 13. März 2024 erfolgten Wahl der
neuen Regionalregierung derzeit überarbeitet wird. Die Daten werden so bald wie möglich aktualisiert.