Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Repräsentationsausgaben

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Seitens der Regierungsorgane der Körperschaft bestrittene Repräsentationsausgaben

Bezugsbestimmungen
Art. 16 Abs. 26 des Gesetzesdekrets Nr. 138/2011
Anmerkung

L'obbligo di pubblicazione non è applicabile alla Regione autonoma Trentino-Alto Adige