Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Inhaber von Verwaltungs-, Direktions- oder Regierungsaufträgen gemäß Art. 14 Abs. 1-bis des GvD Nr. 33/2013

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Inhaber von Verwaltungs-, Direktions- oder Regierungsaufträgen oder -ämtern, mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeiten
  • Ernennungsmaßnahme mit Angabe der Dauer des Auftrags oder Wahlmandats
  • Lebenslauf
  • Vergütungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Amtsübernahme
  • Beträge für Dienstreisen, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt wurden
  • Daten bezüglich der Übernahme anderer Ämter, in öffentlichen oder privaten Einrichtungen, und der damit verbundenen Vergütung, die aus jedwedem Grund entrichtet wird
  • Alle anderen Aufträge, deren Kosten aus öffentlichen Mitteln getragen werden, und Angabe der zustehenden Vergütungen
  • Einkommens- und Vermögenserklärung
Bezugsbestimmungen
Gemäß RG Nr. 10/2014 i.d.g.F., Art.13 Abs. 1 Buchst. a), Art.14 Abs.1-bis,
Art. 47 Abs.1 des GvD Nr. 33/2013 i.d.g.F.
Anmerkung

Dieser Bereich wird auf die Region nicht angewandt. (ANAC-Beschluss Nr. 241/2017)