Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Bericht der Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane zum Haushaltsvoranschlag oder Budget, zu den entsprechenden Änderungen und zu der Abschlussrechnung oder dem Jahresabschluss

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013