Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Aufträge, die den Bediensteten (Führungskräften und Nicht-Führungskräften) erteilt bzw. zu deren Annahme diese ermächtigt wurden

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verzeichnis der Aufträge, die den einzelnen Bediensteten (Führungskräften und Nicht-Führungskräften) erteilt oder zu deren Annahme diese ermächtigt wurden, mit Angabe des Gegenstandes, der Dauer und der jeweils zustehenden Vergütung

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 18 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und des Art. 53 Abs. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165/2001
Anmerkung

Seit 2020 sind die Daten dieser Untersektion gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. a) des RG Nr. 10/2014 mittels Verlinkung zur nationalen Datenbank „Anagrafe delle prestazioni“ zugänglich.