Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

System zur Messung und Bewertung der Performance

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

System zur Messung und Bewertung der Performance  (Art. 7 des GvD Nr. 150/2009)

Bezugsbestimmungen
Abs. 1 des CiVIT-Beschlusses Nr. 104/2010
Anmerkung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 gilt die in diesem Unterbereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht nicht.