Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Plan der Indikatoren und der erwarteten Haushaltsergebnisse

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Plan der Indikatoren und der erwarteten Haushaltsergebnisse

Bezugsbestimmungen
Art. 18-bis GvD Nr. 118/2011
Anwendbarkeit

Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes vom 29. Oktober 2014, Nr. 10 wird die Veröffentlichungspflicht laut Art. 29 Abs. 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33 nicht angewandt.

Es besteht jedoch die Veröffentlichungspflicht laut Art. 18-bis des gesetzesvertretenden Dekrets vom 23. Juni 2011, Nr. 118.