Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Immobilienvermögen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Identifikationsdaten zu Immobilieneigentum und -besitz

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 30 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013