Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Verfahrensarten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verzeichnis der Verwaltungsverfahren

Kurzbeschreibung des Verwaltungsverfahrens mit Angabe nützlicher Informationen, einschließlich eventueller Formulare, und Erläuterung von Beispielen der stillschweigenden Zustimmung und der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns

Name der Person, die bei Untätigkeit die Ersatzbefugnis hat, an die sich die betroffene Person im Fall der Untätigkeit des Verfahrensverantwortlichen wenden kann

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und Art. 35 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Die entsprechende Veröffentlichungspflicht wird gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 auf die Rechtsordnung der Region nicht angewandt.