Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Rechnungshof

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Alle Beanstandungen des Rechnungshofs betreffend die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltungen bzw. der einzelnen Ämter, auch wenn sie nicht angenommen wurden

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013