Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Bescheinigung des unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) oder gleichwertiger Einrichtung über die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten

Wegweiser
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

In diesem Unterbereich werden die Bescheinigungen des unabhängigen Bewertungsgremiums (OIV) oder gleichwertiger Einrichtungen über die Erfüllung spezifischer mit eigenem ANAC-Beschluss festgelegter Veröffentlichungspflichten veröffentlicht.